Statuten/Ablauf

Statuten/Ablauf - Reglement

Allgemeines

(Reglement im Detail siehe unten)

Es wird nur ein Hauptpreis vergeben. Die Jury behält sich jedoch vor – falls kein Gewinner ermittelt werden kann – die Vergabe des European Bach Guitar Award 2025 auszusetzen und gegebenenfalls das Preisgeld unter den Finalisten aufzuteilen. Ob komplett und in welcher Aufteilung bleibt ebenfalls der Jury vorbehalten.

Vortrag (in allen Runden) mit Lesen der Notenpartitur erlaubt.

Bei der Bewertung durch die Jury erhält der Wettbewerbsteil mit den Werken Bachs eine stärkere Gewichtung gegenüber dem übrigen Programm (Runde 2 bis 4).

Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

Der Ablauf des Wettbewerbs erfolgt in fünf Phasen.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind professionelle Gitarristen/Gitarristinnen* aus allen Nationen der Welt, die nach dem 1. Januar 1990 geboren sind und einen festen Wohnsitz in einem europäischen Land (in- und außerhalb der EU) vorweisen können.

* Zur Vereinfachung und leichteren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf des Textes für die einzelnen Personenkategorien nur die männliche Form verwendet.

Teilnahmegebühr

120,00 EURO

Anmeldeschluss

15. März 2025
begrenzt auf maximal 60 Teilnehmer (nach Eingangsdatum der Anmeldungen)

Zeitlicher Ablauf

(Details siehe weiter unten):

  1. bis 15. April 2025: Videorunde 1 (max. 60 Teilnehmer)
    Drei Pflichtstücke von Bach
  2. bis 15. Juni 2025: Videorunde 2 mit 15 Kandidaten
    Programm 15 bis 20 Minuten (mit Werken von Bach + freies Programm)
  3. am 4. Oktober 2025: SEMI-FINALE in Darmstadt mit 6 Kandidaten
    Programm 25 bis 30 Minuten (mit Werken von Bach sowie freies Programm)
  4. am 25. Oktober 2025: FINALE in Darmstadt mit 3 Kandidaten
    Programm 40 bis 45 Minuten (mit Werken von Bach sowie freies Programm)

Wichtig:
In den Wettbewerbsrunden 2 bis 4 müssen die angegebenen Zeitvorgaben eingehalten werden. Die Zeitrechnung beginnt ab dem ersten gespielten Ton bis zum Ende des Vortrages. Überschreitung und Unterschreitung kann zur Disqualifikation führen.

Beim Einreichen der Wettbewerbsprogramme müssen die Werke und einzelnen Sätze mit genauen Zeitanangaben versehen werden.

Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen

Während des gesamten Wettbewerbs (Videorunden und Livevortrag) ist es erlaubt, aus der Partitur zu lesen. Es dürfen Noten verwendet werden.

In den Wettbewerbsrunden 2 bis 4 müssen die angegeben Zeitvorgaben eingehalten werden. Die Zeitrechnung beginnt ab dem ersten gespielten Ton bis zum Ende des Vortrages. Überschreitung und Unterschreitung kann zur Disqualifikation führen.

Folgende Bach-Werke – auch in Transpositionen in andere Tonarten – sind für den Wettbewerb zugelassen (der Bearbeiter ist unbedingt anzugeben!):
Lautenwerke BWV 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1006a
Chaconne aus BWV 1004
Cellosuiten BWV 1007 bis 1012
Flötenpartita BWV 1013
Französische Suiten BWV 812-817
Clavierpartiten BWV 825-830
Clavier-Toccaten BWV 910-916
Sämtliche Clavier-Fantasien
Präludien + Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier oder aus einem anderen Zyklus.

Bei der Darbietung von Suitensätzen dürfen – außer in der ersten Videorunde – Wiederholungen wahlweise gespielt oder weggelassen werden.

1. Videorunde:

Drei Pflichtstücke (ohne Wiederholungen):

  • Bach: Gavotte aus der Suite E-Dur BWV 1006a 
  • Bach: Sarabande aus der Suite BWV 997 (erste Wiederholung gestattet)
  • Bach: Allegro aus Präludium, Fuge und Allegro BWV 998
    oder Präludium aus Suite E-Dur BWV 1006a
    oder Presto aus Violinsonata Nr. 1 BWV 1001
    oder Allegro aus Violinsonata Nr. 2 BWV 1003
    oder Gigue aus Violinpartita Nr. 2 BWV 1004
    oder Allegro assai aus Violinsonata Nr. 3 BWV 1005

2. Videorunde: 15-20 Minuten

  • mindestens 10 Minuten mit Werken von Bach (darunter ein Satz aus einer Suite/Partita)
  • mindestens 5 Minuten mit Werken wahlweise aus den Epochen Klassik, Romantik, Moderne, Zeitgenössische Musik (keine Renaissance- oder Barockmusik)
  • Es dürfen auch einzelne Sätze aus größeren Werken gespielt werden
    (bei größeren Variationszyklen dürfen auch Thema und einzelne Variationen gespielt werden)
  • Die Pflichtstücke aus der 1. Videorunde dürfen nicht gespielt werden.

SEMIFINALE: 25-30 Minuten

Es dürfen Werke aus der 1. und 2. Videorunde gespielt werden.

  • 17 bis 23 Minuten mit Werken von Bach
    Einzelsätze dürfen aus maximal drei verschiedenen Zyklen dargeboten werden.
  • mindestens 7 Minuten mit Werken aus allen Epochen außer Barock
    (bei größeren Variationszyklen dürfen auch Thema und einzelne Variationen gespielt werden)
    Es dürfen auch einzelne Sätze aus größeren Werken gespielt werden

FINALE: 40-45 Minuten

  • Es dürfen keine Werke aus dem Semifinale gespielt werden.
  • Werke aus der 1. und 2. Videorunde sind möglich, sofern sie nicht im Semifinale gespielt wurden.
  • 24-30 Minuten mit Werken von Bach, darunter eine komplette Suite, Sonate oder Partita (bitte Anmerkungen zu Violinsonaten BWV 1001, 1003, 1005 beachten).   Des weiteren dürfen bachsche Einzelsätze – alle Stücke, die in der Repertoirliste enthalten sind –  aus maximal zwei verschiedenen Zyklen dargeboten werden oder ein weiteres komplettes Werk.
  • Mindestens 15 Minuten mit Werken aus allen Epochen außer Barock. Es kann neben den Werken Bachs auch Musik aus nur einer Epoche gewählt werden (dazu zählen auch eines oder mehrere der modernen Pflichtstücke in der Repertoireliste weiter unten). Es dürfen generell einzelne Sätze aus größeren Werken gespielt werden (bei größeren Variationszyklen dürfen auch Thema + einzelne Variationen gespielt werden).

Liste der Suiten, Sonaten + Partiten für Finale:
Lautensuite BWV 995
Lautensuite BWV 996
Lautensuite BWV 997
Lautensuite BWV 1006a
Violinpartita BWV 1002
Violinpartita BWV 1004
Violinsonate BWV 1001 + Allemande + Courante aus einer anderen Instrumental-Suite/Partita
Violinsonate BWV 1003 + Allemande + Courante aus einer anderen Instrumental-Suite/Partita
Violinsonate BWV 1005 + Allemande + Courante aus einer anderen Instrumental-Suite/Partita
Cellosuiten BWV 1007 bis 1012
Französische Suiten BWV 812-817
Clavierpartiten BWV 825-830

In jedem Fall muss in dem “freien“ Programm der Finalrunde mindestens eines der folgenden modern-zeitgenössischen Werke enthalten sein:
Elliot Carter: Shard
Leo Brouwer: Tres Apuntes, La Espiral Eterna, Canticum, Tarantos, Parabola, Hika, La Gran Sarabanda
Leo Brouwer: Sonaten Nr. 2 – 6 (hieraus auch Einzelsätze möglich)
Hans Werner Henze: Royal Winter Music I + II (Einzelsätze möglich)
Richard Rodney Bennett: 5 Impromptus (mindestens 3 Einzelsätze möglich)
Ernst Krenek: Suite
Luciano Berio: Sequenza XI
Gilardino: Studio No. 1 und/oder No. 32
Toru Takemitsu: Equinox, Folios (Einzelsätze möglich), In the Woods (Einzelsätze möglich)
Maurice Ohana: Tiento, Si le jour paraît… (Einzelsätze möglich), Cadran lunaire (Einzelsätze möglich)
Magnus Lindberg: Mano a Mano
Tristan Murail: Tellur
Reginald Smith-Brindle: El Polifemo de Oro
Brian Ferneyhough: Kurze Schatten II (Einzelsätze möglich)
Uroš Rojko: Chiton
Maurizio Pisati: Sette Studi (mindestens 2 Einzelsätze möglich)
Brett Dean: Three Caprichos after Goya
Julian Anderson: Catalan Peasant with Guitar
Cristóbal Halffter: Codex I
André Jolivet: Deux Etudes de Concert
Gottfredo Petrassi: Nunc, Suoni Notturni

Die 5 Phasen des Wettbewerbs – Ablauf

Phase 1 – Anmeldung

(bis spätestens 15.3.2025)

  1. Bis spätestens 15. März 2025 muss eine schriftliche Anmeldung per E-Mail bei der Wettbewerbsleitung eingegangen sein. Hierzu bitte das PDF Anmeldung downloaden (auch zu finden im Menü “downloads“), komplett ausfüllen und unterschreiben. Danach einscannen und unbedingt als PDF (nicht als jpg) an info@bach-award.de zurücksenden.
  2. Die Anmeldung gilt dann als gültig, wenn sowohl die Kriterien (siehe “Teilnahmeberechtigung“) eingehalten sind als auch mit der Anmeldung die Teilnahmegebühr von 120,00 Euro überwiesen wurde. Hierzu bitte Überweisungsbeleg hinzufügen.

    Der Kandidat überweist eine generell nicht erstattbare Teilnahmegebühr in Höhe von 120,00 Euro auf folgendes Konto des “Darmstädter Gitarrentage e. V.“:

    Sparkasse Darmstadt
    IBAN: DE80 5085 0150 0008 0126 52
    SWIFT-BIC: HELADEF1DAS

    Mögliche Transfergebühren gehen zu Lasten des zahlenden Teilnehmers.

    Wichtig:
    Bei Überweisung bitte unbedingt Stichwort “European Bach Guitar Award 2025“ und den vollständigen Namen des Kandidaten angeben. Nach Zahlungseingang erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.
    Die Gebühr ist nicht erstattbar bei späterer Absage. Bei Nichtdurchführbarkeit des Wettbewerbs von Seiten des Veranstalters erhalten die Teilnehmer die Gebühr zurück.

  3. Zusammen mit der Anmeldung muss ein Foto des Kandidaten (am besten mit Gitarre) als JPG beigefügt sein.
  4. Zusammen mit der Anmeldung muss eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt sein.
  5. Ein Lebenslauf in Deutsch oder Englisch (WORD oder RTF-Datei).
  6. Das vollständige Programm der beiden Videorunden unbedingt als einfache WORD oder RTF-Datei (nicht PDF!!) mit genauen Angaben:
    • Komponisten mit Lebensdaten
    • Stücke (+ genaue Bezeichnungen der Einzelsätze)
    • bei Bachwerken und anderen Transkriptionen unbedingt den Bearbeiter angeben
    • jeder Satz/jedes Stück mit genauen Zeitangaben

WICHTIG: Das Programm kann nachträglich nicht mehr abgeändert werden!

 

Phase 2 – Videorunde 1

(bis 15.4.2025)

Bis zum 15. April 2025 stellt der Kandidat ein öffentliches Musikvideo mit den drei Pflichtstücken auf Youtube.
Titel 1: European Bach Guitar Award 2025 – First round
Titel 2: Name des Kandidaten

Darunter bitte das Pflicht-Programm eingeben + Bearbeiter (wichtige Einzelheiten zum Programm siehe weiter oben bei “Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen“).

Sämtliche Kommentarfunktionen müssen ab dem Einstellen in Youtube deaktiviert sein.

Wichtig: Als Nachweis muss im Video neben/vor dem Stuhl des Spielers das Schild „European Bach Guitar Award 2025“ aufgestellt sein. Zu verwenden ist UNBEDINGT der entsprechende Ausdruck, der ab 1.1.2025 als Download-PDF zu finden ist (siehe auch Menü “Downloads“).

Eigen erstellte Schilder sind ungültig und können zur Disqualifikation führen.

Zeitgleich sendet der Kandidat den Link des Videos per E-Mail an:
info@bach-award.de

Hierzu 5 weitere sehr wichtige Punkte:

  1. Die Aufnahme muss im Zeitraum zwischen 1.1.2025 und 15.4.2025 erstellt worden sein.
    WICHTIG: Später eingereichte Videos führen zur Disqualifikation.
  2. Folgende Bildrandbegrenzungen bei der Kameraeinstellung:
    Bildausschnitt: oberer Bildrand = Kopf
    Bildausschnitt: unterer Bildrand = Füße
  3. Nur eine Kameraeinstellung während eines Satzes/Stückes, keine Schnitte oder Überblendungen innerhalb eines Satzes.
  4. Die Filmaufnahme darf keine Nachsynchronisation einer vorher erstellten Audioaufnahme sein, sondern zeigt den Gitarristen 1:1 live.
  5. Schnitte sind erlaubt:
    a) zwischen eigenständigen Werken und
    b) zwischen den Sätzen eines zusammenhängenden Werkes oder Zyklus’
    (Suite/Sonate/Préludes/Etüden, aber nicht innerhalb eines Variationswerkes)

Bis zum 15. Mai 2025 werden die für die zweite Videorunde qualifizierten 15 Kandidaten auf der Homepage www.bach-award.de bekanntgegeben und auch per E-Mail informiert.

 

Phase 3 – Videorunde 2

(bis 15.6.2025)

Bis zum 15. Juni 2025 stellt der Kandidat ein öffentliches Musikvideo mit dem Programm der zweiten Videorunde auf Youtube.
Titel 1: European Bach Guitar Award 2025 – second round
Titel 2: Name des Kandidaten

Darunter bitte das genaue Programm eingeben (+ Bearbeiter)
(wichtige Einzelheiten zum Programm siehe weiter oben bei “Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen“)

Sämtliche Kommentarfunktionen müssen ab dem Einstellen in Youtube deaktiviert sein.

Wichtig: Als Nachweis muss im Video neben/vor dem Stuhl des Spielers das Schild „European Bach Guitar Award 2025“ aufgestellt sein. Zu verwenden ist UNBEDINGT der entsprechende Ausdruck, der ab 1.1.2025 als Download-PDF zu finden ist (auch im Menü “Downloads“ zu finden).

Eigen erstellte Schilder sind ungültig und können zur Disqualifikation führen.

Zeitgleich sendet der Kandidat den Link des Videos per E-Mail an:
info@bach-award.de

Hierzu 5 weitere sehr wichtige Punkte:
Die Aufnahme der 2. Videorunde muss zwischen 1.1.2025 und 15.6.2025 erstellt worden sein Ansonsten gelten die gleichen Aufnahmeregeln wie in Videorunde 1 (siehe oben in Phase 2: “Hierzu 5 weitere sehr wichtig Punkte“).

Bis zum 15. Juli 2025 werden die für das Semifinale qualifizierten Kandidaten auf der Homepage www.bach-award.de bekanntgegeben und auch per E-Mail informiert.
Die Kandidaten der Plätze 7 bis 10 werden ebenfalls per E-Mail informiert und erhalten Ihre Teilnahmegebühr erstattet.

 

Phase 4 – Anmeldung für das Semifinale

(bis 23.7.2025)

Bis zum 23. Juli 2025 schickt jeder der 6 ausgewählten Semi-Finalteilnehmer die Spielprogramme für das Semifinale und das Finale per E-Mail als einfache WORD oder RTF-Datei (kein PDF!!!) an die Wettbewerbsleitung. Nach dem 23. Juli eingereichte Programme führen zur Disqualifikation.

Wichtige Einzelheiten zum Programm siehe weiter oben bei “Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen“.

  • Das Programm muss ganz genau die kompletten Namen der Komponisten mit Lebens- und Sterbedaten aufweisen.
  • Bei den Werkangaben müssen Hauptwerke und Einzelsätze mit Zeitangaben versehen sein.
  • Bei den Werken Johann Seb. Bachs muss der Bearbeiter angegeben werden. Bei Transkriptionen von Werken anderer Komponisten ist ebenfalls der Bearbeiter anzugeben.

 

Phase 5 – Semifinale / Finale

(4.10. + 5.10.2025)

Am 4. und 5. Oktober 2025 finden beide Finalrunden als öffentliche Vorspiele im Saal der Thomasgemeinde in Darmstadt statt. Beide Vorspielrunden werden gegebenenfalls vom Veranstalter als Audio/Videodatei aufgenommen und später veröffentlicht.

SEMI-FINALE – Samstag, den 4.10.2025
Kandidaten 1-3: 11.00 Uhr – 11.30 Uhr – 12.00 Uhr
Kandidaten 4-6: 14.30 Uhr – 15.00 Uhr – 15.30 Uhr

Wichtige Einzelheiten zum Programm siehe weiter oben bei “Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen“.

Nach der Jurybesprechung werden um 17.00 Uhr die drei Finalteilnehmer bekanntgegeben. Die Reihenfolge der Kandidaten der Plätze 4 bis 6 bleiben geheim und werden erst bei den Prämierungen am Sonntag bekanntgegeben.
Die Reihenfolge für das Finale wird per Losentscheid ermittelt.

FINALE – Sonntag, den 5.10.2025
Kandidaten 1-3: 15.00 Uhr – 16.00 Uhr – 17.00 Uhr

Wichtige Einzelheiten zum Programm siehe weiter oben bei “Die Spielprogramme der einzelnen Wettbewerbsphasen“.

Um 20.00 Uhr findet die feierliche Übergabe der Preise an alle 6 Endrundenteilnehmer statt. Im Anschluss wird der Gewinner einen kurzen Ausschnitt seines Semifinal/Final-Programms (10-12 Min.) darbieten.

Reglement

§ 1: Die Teilnehmerzahl des European Bach Guitar Award (im Folgenden EBGA) ist auf 60 begrenzt. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Gitarristen/Gitarristinnen* aus allen Nationen der Welt, die nach dem 1. Januar 1990 geboren sind und einen festen Wohnsitz in einem europäischen Land (in- und außerhalb der EU) vorweisen können.

§ 2: Die Teilnahmegebühr in Höhe von 120.- EURO wird nicht erstattet, egal, aus welchen Gründen der Kandidat/die Kandidatin nicht antritt.

§ 3: Der Wettbewerb umfasst 4 Runden (2 Videorunden, 2 öffentliche Runden mit Publikum). Semifinale/ Finale können vom Veranstalter im Livestream online übertragen und später (z. B. Youtube) gepostet werden.

§ 4: Bei der Bewertung durch die Jury erhält der Wettbewerbsteil mit den Werken Bachs eine stärkere Gewichtung gegenüber dem übrigen Programm (Runde 2 bis 4).

§ 5: Der Vortrag darf mit Ablesen des Notentextes erfolgen, muss also NICHT auswendig erfolgen. Dies gilt für alle 4 Wettbewerbsrunden.

§ 6: Die Pflichtstücke dürfen in der zweiten Videorunde nicht gespielt werden. Es ist erlaubt, das Repertoire der beiden Videorunden für das Semifinale/Finale erneut zu verwenden. In der Finalrunde dürfen allerdings keine Werke aus dem Semifinale gespielt werden.

§ 7: Wird das Zeitlimit in der zweiten Videorunde unter- oder überschritten, kann dies zur Disqualifikation führen. Als Richtwert dient hier eine Minute.

§ 8: In den öffentlichen Runden wird bei Überschreitung des Zeitlimits gegebenenfalls der Vortrag durch den Vorsitzenden der Jury unterbrochen. Ist das Programm zu kurz, führt dies bei Unterschreitung von mehr als einer Minute zur Disqualifikation.

§ 9: Zur zweiten Videorunde werden 15 Kandidaten zugelassen. In Ausnahmefällen werden noch max. zwei zusätzliche Kandidaten ausgewählt. Für das Semifinale werden 6 Kadidaten eingeladen. Das Finale wird von 3 Kandidaten bestritten.

§ 10: Die Wertung erfolgt durch Punktevergabe, zu Beginn 0-25,ab der zweiten Videorunde verringert sich der Punkteambitus.

§ 11: Die höchste und die niedrigste Wertung werden gestrichen, der Durchschnitt der übrigen Wertungen ergibt die Gesamtpunktzahl.

§ 12: Bei Punktgleichheit gelten alle Wertungen (plus niedrigste und höchste Wertung).

§ 13: Die Punktzahl wird bis zur zweiten Stelle hinter dem Komma berechnet.

§ 14: Kein Juror darf seine eigenen Studenten bewerten.

§ 15: Die Jury darf innerhalb einer Runde nicht verändert werden.

§ 16: Der erste Preis kann nicht geteilt werden.

§ 17: Wird der erste Preis nicht vergeben, kann der zweite Preis geteilt werden. Wird der zweite Preis nicht vergeben, kann der dritte Preis geteilt werden.

§ 18: Bei Aussetzung der Preise eins und zwei kann der dritten Preis zweimal vergeben werden.

§ 19: Der Publikumspreis wird nur für die Finalrunde vergeben.

§ 20: Alle Jurymitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 21: Alle Beschlüsse der Jury erfolgen mit Stimmenmehrheit.

§ 22: Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar

§ 23: Alle Kandidaten des Semifinales verpflichten sich, bei der Preisvergabe anwesend zu sein.

§ 24: Die Prämien werden brutto per Banküberweisung ausbezahlt. Für Kandidaten, die ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben, werden 15% Ausländersteuer einbehalten. Anfallende Gebühren für Überweisungen der Preisgelder gehen zu Lasten des Empfängers.

§ 25: Die Kandidaten der Platzierungen 7 bis 10 erhalten ihre Anmeldegebühr zurück.

§ 26: Die Konzertvergaben an den Gewinner/die Gewinnerin des EBGA sind ohne Gewähr. Die Veranstalter haben zwar ihre Zusage gegeben, dennoch bleibt dies unter Vorbehalt. Der Veranstalter des EBGA ist bei eventueller Nichteinhaltung der Zusage seitens der Konzertveranstalter nicht regresspflichtig. Auch die Zusage der CD-Produktion mit CHRISTOPHORUS – die fast komplett durch den EBGA finanziert wird – bleibt unter Vorbehalt. Falls CHRISTOPHORUS die Zusage nicht einhält, ist der Veranstalter des EBGA nicht regresspflichtig.

§ 27: Das Reglement des Wettbewerbs wird zweisprachig veröffentlicht. Die Übersetzung ins Englische ist nach bestem Wissen erfolgt. Rechtlich verbindlich ist jedoch nur die deutsche Fassung.